ENERGIEAUDIT
Ein Energieaudit: im Einklang mit dem Energieeffizienz-Gesetz ist ein systematisches Verfahren
- zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs in der Industrie und/oder einer Industrieanlage oder privater oder öffentlicher Dienstleistungen
- zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für kostenwirksame Energieeinsparungen und
- Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht
- Interne Audits: Unterstützung bei der systematische Planung und Durchführung interner Audits (Anforderungen nach §17 und §18 EeffG)
- Externe Audits: Systematische Planung und Durchführung externer Audits (Anforderungen nach §17 und §18 EeffG) und Meldungen an die Monitoringstelle
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